Hautkrebsscreening

Hautkrebs gehört zu den am häufigsten auftretenden Krebsarten. In Deutschland erkranken jährlich rund 260.000 Menschen an schwarzem oder hellem Hautkrebs. Früh erkannt, lässt sich der Krebs jedoch oft erfolgreich behandeln. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) können ab dem 35. Geburtstag alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Einige gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hautkrebsscreening auch schon vorher. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom individuellen Vertrag ab.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.

Bei der Hautkrebsvorsorge nimmt der Arzt die gesamte Hautfläche in Augenschein. Da Hautkrebs auch an Körperstellen auftreten kann, die nicht direkt der Sonne ausgesetzt sind, müssen sich Patienten für das Screening komplett entkleiden. Nur die Unterwäsche darf anbehalten werden.

Neben der reinen Blickdiagnose ohne technische Hilfsmittel gibt es noch weitere Untersuchungsmöglichkeiten:

  • Hautkrebsscreening mit Dermatoskop

    Mit diesem Gerät lassen sich auch Veränderungen in tieferliegenden Gewebeschichten erkennen. So kann der Arzt Hautkrebs bereits in einem sehr frühen Stadium diagnostizieren.
  • Video-Dermatoskopie

    Bei dieser Methode werden Pigmentmale in hoher Auflösung auf einem Bildschirm dargestellt. Das macht Details sichtbar, die mit bloßem Auge kaum zu erkennen sind.
  • Bilddokumentation

    Der Arzt fertigt mit einer Kamera Aufnahmen verdächtiger Muttermale an. Diese Muttermale werden zusätzlich mikroskopisch aufgenommen und vermessen. Das erlaubt einen detailgenauen Vergleich der Pigmentmale bei späteren Untersuchungen, wodurch sich Veränderungen leichter feststellen lassen.